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   FG Köln, 22.01.2003 - 14 K 6031/98   

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https://dejure.org/2003,12258
FG Köln, 22.01.2003 - 14 K 6031/98 (https://dejure.org/2003,12258)
FG Köln, Entscheidung vom 22.01.2003 - 14 K 6031/98 (https://dejure.org/2003,12258)
FG Köln, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 14 K 6031/98 (https://dejure.org/2003,12258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung ausländischer Einkünfte bei einem unbeschränkt Steuerpflichtigen; Bezug ausländischer Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen; Einräumung eines Besteuerungsrecht mit Progressionsvorbehalt für den Ansässigkeitsstaat ; ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.12.2001 - I R 63/00

    Anwendung des Progressionsvorbehaltes bei zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht

    Auszug aus FG Köln, 22.01.2003 - 14 K 6031/98
    Sie greift vielmehr ihrem eindeutigen Wortlaut nach auch in den Fällen ein, in denen - wie im Streitfall - in einem Teil des Kalenderjahres unbeschränkte Steuerpflicht besteht und in einem anderen Teil keine in der Bundesrepublik Deutschland zu besteuernden Einkünfte anfallen (BFH-Urteil vom 19. Dezember 2001 I R 63/00, BFHE 197, 495, BFH/NV 2002, 584).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus FG Köln, 22.01.2003 - 14 K 6031/98
    Art. 3 GG verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie - bezogen auf die Art des jeweiligen Regelungsgegenstandes - die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 09. November 1988 1 BvR 243/86, BVerfGE 79, 106, 121, BStBl II 1989, 938).
  • BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68

    Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen

    Auszug aus FG Köln, 22.01.2003 - 14 K 6031/98
    cc) Entgegen der Rechtsansicht der Kläger war der BFH damit auch nicht durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.03.1971 (2 BvL 3/68, BVerfGE 30, 272, BStBl II 1973, 431) an der Änderung seiner Rechtsprechung gehindert.
  • BFH, 04.10.1967 - I 422/62

    Vereinbarkeit einer Rechtsnorm - Aussetzung des Verfahrens - Einholen einer

    Auszug aus FG Köln, 22.01.2003 - 14 K 6031/98
    Der BFH sah daher in den jeweiligen Bestimmungen der DBA selbst die Rechtsgrundlage für den Progressionsvorbehalt (z.B. BFH-Beschluss vom 04.10.1967 I 422/62, BFHE 90, 357, BStBl II 1968, 101 m.w.N.).
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